Mängel bei der Wohnungsübergabe: Rechte von Mieter & Vermieter
Kratzer im Parkett, ein Loch in der Wand, Schimmel im Bad: Bei der Wohnungsübergabe entscheidet sich, wer für solche Mängel aufkommt. Wir erklären, was rechtlich als Mangel gilt, wer haftet und wie ein gutes Übergabeprotokoll Ihre Kaution schützt.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Normale Abnutzung oder Schaden?
Die wichtigste Unterscheidung überhaupt. Vertragsgemäße Abnutzung ist durch die Miete abgegolten – der Mieter haftet dafür nicht. Ein darüber hinausgehender Schaden dagegen ist ersatzpflichtig.
- Normale Abnutzung: verblasste Tapeten, kleine Laufspuren im Teppich, Dübellöcher in üblicher Zahl
- Schaden: Brandlöcher, zerbrochene Fliesen, tiefe Kratzer im Parkett, durch Lüftungsfehler verursachter Schimmel
Wer haftet wofür?
Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Besucher schuldhaft verursacht haben. Der Vermieter trägt Instandhaltung und altersbedingten Verschleiß. Entscheidend ist, wann ein Mangel entstanden ist – und genau hier kommt das Protokoll ins Spiel.
So dokumentieren Sie Mängel richtig
- Konkret beschreiben: Raum, Ort und Art des Mangels („Parkett Wohnzimmer, tiefer Kratzer ca. 20 cm vor dem Fenster")
- Fotografieren: Übersicht und Detailaufnahme – mit Datum
- Einordnen: Wurde der Mangel beim Einzug bereits festgehalten, kann er beim Auszug nicht dem Mieter angelastet werden
- Beidseitig bestätigen: Unterschrift von Vermieter und Mieter
Mängel und die Kaution
Für die Beseitigung berechtigter Schäden darf der Vermieter die Kaution (anteilig) einbehalten. Lässt sich aber nicht beweisen, dass der Schaden vom Mieter stammt, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Ein lückenloses Einzugs- und Auszugsprotokoll mit Fotos ist deshalb der beste Schutz – für beide Seiten.
Checkliste & weitere Schritte
Mängel sind nur ein Baustein der Übergabe. Was sonst noch ins Protokoll gehört, zeigt unsere vollständige Checkliste. Auch korrekte Zählerstände gehören dazu.
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